Direkt mit der Krankenkasse können folgende Hebammenleistungen verrechnet werden (grün hinterlegt):

Sollten mehr Leistungen als von der Krankenkasse freigegeben erforderlich sein, werden diese folgendermaßen verrechnet:
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Hausbesuch oder Sprechstunde in der Schwangerschaft oder im Wochenbett | 90,- Euro |
| Sonn- und Feiertagszuschlag | 10,- Euro |
| Vergütung für Fahrtstrecke und -zeit pro Kilometer | 0,70 Euro |
| Telefonische Beratung länger als 10 Min. | 10,- Euro |
